Nach DIN VDE 0833-2, Absatz 6.5.1 (inkl. der Berichtigung 1 aus 2010), vorletzter Absatz gilt: »Ist der Überwachungsbereich von Feuerlöschanlagen größer als 6000m~2, dürfen abweichend von der im ersten Absatz getroffenen Regelung die Meldungen der Auslösung von Feuerlöschanlagen auch unabhängig von deren Gesamtfläche übertragen werden, wenn die Zahl der Löschbereiche auf acht je Ringleitung begrenzt ist.« Die Ringleitung darf darüber hinaus nur noch zum Zwecke der Ansteuerung und Übertragung von Meldungen von elektrischen Steuereinrichtungen dieser Löschbereiche genutzt werden.
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