Ich bin regelmäßig an Zähleranlagen im privaten Bereich tätig und stelle zunehmend fest, dass bei Gebäuden mit äußerem Blitzschutz kein innerer vorhanden ist. Wie kann ich in diesen ganzen -für mich verwirrenden - Vorschriften mit verhältnismäßigem Aufwand an Informationen kommen, was in früheren Jahren den Vorschriften entsprach? Nach Errichtung einer PV-Anlage, stellte ich fest, dass der Trennungsabstand zur Dachrinne (in Blitzschutz eingebunden) und zu einem ca. 60cm langen ableitfähigen Verbindungsstück zu zwei versetzten Dachrinnen nicht eingehalten wurde. Hierzu meinte mein Auftraggeber, dass er Sachverständiger für PV-Anlagen sei und ich mich um diesen Bereich nicht kümmern brauchte. Ich stellte jedoch fest, dass auch kein innerer Blitzschutz vorhanden war. Der Zählerschrank wurde vor ungefähr 20 Jahren erneuert.
展开▼