Nach Artikel 14 (2) des Grundgesetzes verpflichtet Eigentum und soll dem Wohle der Allgemeinheit dienen. Also darf im Umkehrschluss niemand dadurch geschädigt werden. Das juristische Gefuege zwischen Mieter und Vermieter bzw. Eigentümer wird grundsätzlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) Und im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt.
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