Fallen höhenverstellbare Schreibtische unter »ortsveränderliche Betriebsmittel«? Die Leitungen für Netzwerk und Strom werden beim Auf- und Abfahren immer mitbewegt Tische sind Arbeitsmittel Elektrisch höhenverstellbare Tische fallen zunächst als Arbeitsmittel in den Anwendungsbereich der Betr-SichV. Die Einordnung, ob die nun als ortsveränderlich gelten oder eher ortsfest ist im Gegensatz zur DGUV Vorschrift 3 [1] zunächst kein Merkmal um Prüffristen festzulegen.
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