Wissen verschafft nicht nur Respekt sondern auch Recht. Das gilt sowohl für den fachlichen und technischen Bereich bei der Umsetzung von Bauvorhaben als auch für die Umsetzung der Details aus den Vertragsunterlagen. Dazu zählt u.a. die Anwendung der Maßgaben der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) Teil B. Sie ist mit ihren 18 Paragrafen sehr oft Bestandteil des vertraglichen Regelwerks von Bauverträgen. Der Inhalt legt die Pflichten und Rechte bei der Durchführung eines Bauprojektes für den Auftraggeber und den Auftragnehmer fest.
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