Die Abgeordneten des 122. Deutschen ?rztetages kritisierten, dass das Berufsgeheimnis von ?rzten durch die Neufassung des Bundeskriminalgesetzes und verschiedener Landespolizeigesetze ausgeh?hlt werde. Zwar enthielten die aktuellen Neufassungen der Landespolizeigesetze, zum Beispiel der § 77 des S?chsischen Polizeivollzugsdienstgesetzes, Regelungen zum Schutz von Berufsgeheimnistr?gern vor überwachungsma?nahmen. ?Sie sind aber nicht verh?ltnism??ig, denn die Normen schlie?en Eingriffe nicht zuverl?ssig aus, sondern überlassen Ermittlungsma?nahmen einer im Einzelfall nicht zu prognostizierenden Abw?gungsentscheidung“, hei?t es in dem Beschluss des ?rztetages. Patienten beg?ben sich im Rahmen der Behandlung in einen geschützten Raum, der vom Berufsgeheimnisschutz gepr?gt sei. Alle Informationen und Erkenntnisse aus der ?rztlichen Behandlung erhalte der Arzt aufgrund dieser besonderen Vertrauensbeziehung zum Patienten. ?Der Staat greift zunehmend in diese besondere, ethisch zu schützende Beziehung ein und untergr?bt durch erkennungsdienstliche Ma?nahmen dieses Vertrauensverh?ltnis nachhaltig und dauerhaft“, kritisierten die Abgeordneten. ?Bürgern vermittelt sich der Eindruck, dass selbst in der geschützten Arzt-Patienten-Beziehung der Staat stets mith?rt. Dies stellt eine sehr beunruhigende Entwicklung dar.“ fos
展开▼