Die Transplantationsbeauftragten in Krankenh?usern sollten von Routinearbeiten freigestellt werden. Das müsse im Landeskrankenhausgesetz von Nordrhein-Westfalen festgeschrieben werden. Dafür haben sich die ?rztekammern Westfalen-Lippe und Nordrhein angesichts stark rückl?ufiger Organspenden ausgesprochen. ?Die Transplantationsbeauftragten in den Kliniken werden vielfach in der Durchführung ihrer speziellen Arbeit eingeschr?nkt“, sagte Westfalen-Lippes Kammerpr?sident Dr. med. Theodor Windhorst im Rahmen eines Erfahrungsaustausches der ?rztekammern und des Landesgesundheitsministeriums mit den Transplantationsbeauftragten in Nordrhein-Westfalen. Ihr Engagement werde durch hohes Arbeitsaufkommen und Zeitmangel behindert. Gemeinsam pl?dierten Windhorst und Nordrheins Kammerpr?sident Rudolf Henke für die ?bayerische L?sung“. Dort werden die Beauftragten seit 2017 freigestellt.
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