Nach Art. 12 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Artikel 2 Abs. 1 GG hat jeder Studienplatzbewerber ein Recht auf gleiche Teilhabe an staatlichen Studienangeboten und gleichberechtigte Zulassung zum Studium seiner Wahl. Es ist Aufgabe des Gesetzgebers,...
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