Mit Einführung der Bedarfsplanung im Jahr 1993 wurde das Ruhrgebiet, Deutschlands gr??ter Ballungsraum, als eigener Planungstyp betrachtet, für den besondere Verh?ltniszahlen galten. Im Zuge der grundlegenden Reform der Bedarfsplanung 2012, in der die bisherigen Planungstypen ge?ndert wurden, erhielt das Ruhrgebiet als zeitlich befristete übergangsregelung bis zum 31.12.2017 einen Sonderstatus. Inwieweit die Planungsgrundlagen für das Ruhrgebiet eine Anpassung erfordern, wurde im G-BA seit 2014 intensiv beraten. Zu diesem Zweck wurde auch ein Gutachten in Auftrag gegeben, dessen Ergebnisse ma?geblich in die Diskussionen einflossen.
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