Am Entwurf einer Rechtsverordnung für ein Arztinformationssystem (AIS) aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) muss es ?nderungen und Erg?nzungen geben. Dafür haben sich Bundes-?rzte-kammer (B?K), Kassen?rztliche Bundesvereinigung (KBV) und Arznei-mittel-kommission der deutschen ?rzteschaft (Akd?) ausgesprochen. Das AIS soll ?rzte bei der Verordnung unterstützen. Dazu soll es in einfacher und übersichtlicher Form über die Beschlüsse des Gemeinsamen Bundes-aus-schusses zur frühen Nutzenbewertung von Arzneimitteln informieren. Die Mindestanforderungen an das System legt das BMG in einer Rechtsverordnung fest, deren Entwurf seit Mitte Oktober vorliegt. B?K, Akd? und KBV verlangen in Stellungnahmen nun, dass die abgebildeten Informationen unabh?ngig, verst?ndlich und übersichtlich sein müssen und nicht überfrachtet sein dürfen. Sie müssten zielgerichtet, pr?gnant, praxisnah aufbereitet und auf Notwendiges beschr?nkt werden. KBV, B?K und Akd? fordern unter anderem auch eine Erweiterung des Systems auf den station?ren Sektor. Dies sei etwa im Hinblick auf das Entlassmanagement erforderlich, da Krankenhaus?rzte dabei unter anderem Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel für einen übergangszeitraum von bis zu sieben Tagen verordnen k?nnten. Die KBV mahnte darüber hinaus, dass die Einführung des AIS für den Vertragsarzt nicht mit Mehrkosten verbunden sein dürfe. Deshalb seien erg?nzende Finanzierungsregeln n?tig. Der Spitzenverband Fach?rzte Deutschlands schl?gt konkret eine Erg?nzung in der Rechtsverordnung vor, wonach m?gliche Erh?hungen der Lizenzkosten durch die Krankenkassen erstattet werden sollten. Die KBV ?u?erte darüber hinaus Sorge um die Therapiefreiheit der ?rzte. Das AIS dürfe nicht als Instrument zur Verordnungssteuerung durch eine Versch?rfung der Regressbedrohung der ?rzte missbraucht werden. hil
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