Arbeitgeber dürfen bei ihren Besch?ftigten nicht für bestimmte Krankenkassen werben. Darauf hat die Zentrale zur Bek?mpfung unlauteren Wettbewerbs aufmerksam gemacht, die nach eigenen Angaben in vier F?llen entsprechende Abmahnungen durchgesetzt hat. Grunds?tzlich dürfen sich Besch?ftigte ihre Krankenkasse selbst ausw?hlen.
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