Seit Januar haben psychiatrische Kliniken und Fachabteilungen die M?glichkeit, schwer psychisch kranke Menschen mit multiprofessionellen Klinikteams zu Hause zu behandeln: Die sogenannte Stations?quivalente psychiatrische Behandlung (St?B) soll flexibler auf die individuellen Bedürfnisse der Patienten eingehen und sie soll vor allem Klinikaufenthalte vermeiden helfen. Voraussetzung dafür ist, dass die Patientin oder der Patient eine Indikation für eine station?re Behandlung hat und dass das Therapieziel am ehesten im h?uslichen Umfeld zu erreichen ist. So steht es in der ?Vereinbarung zur Stations?quivalenten psychiatrischen Behandlung“ nach § 115 d SGB V. Voraussetzung für die Vereinbarung war das Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG) von 2017.
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