Die Europäische (EU) Richtlinie (RL) 2014/55/EU über die elektronische Rechnungstellung bei öffentlichen Aufträgen ist am 26.05.2014 in Kraft getreten. Demnach sind öffentliche Auftraggeber und Vergabestellen künftig zur Annahme und Verarbeitung elektronischer Rechnungen verpflichtet. Die EU RL ist bis zum 27.11.2018 in nationales Recht umzusetzen. Konkret werden die obersten Bundesbehörden ab November 2018 und alle weiteren Behörden des Bundes ein Jahr später verpflichtet, elektronische Rechnungen von Lieferanten und Dienstleistungen entgegen zu nehmen und elektronisch zu verarbeiten.
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