Erkennt der Bauherr, dass der Bauunternehmer nachlässig arbeitet und die sogar für Laien erkennbaren Sicherheitserfordernisse nicht einhält, muss er einschreiten. Andernfalls kann er sich strafbar machen, wenn es deswegen zu einem Unfall kommt. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des OLG Stuttgart (Urteil vom 05.04.2005, Az 5/Ss 12/05).
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机译:如果建筑商意识到建筑承包商不小心工作,并且不遵守外行甚至可以看到的安全要求,则必须进行干预。否则,如果发生事故,他将受到惩罚。这是由OLG斯图加特的一项决定得出的(2005年5月4日判决,Az 5 / Ss 12/05)。
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