Die Situation bei der Entsorgung von Bauabfällen wird zurzeit von vielfältigen rechtlichen Vorhaben und neuen technischen Regelwerken beein-flusst. Auf europäischer Ebene werden mit der Abfallrahmenrichtlinie Konkretisierungen zur Dauer der Abfalleigenschaft von bestimmten Sekundärbaustoffen erfolgen. Im unmittelbaren Zusammenhang damit steht der Geltungsbereich von REACH für Recyclingbaustoffe. In der PipelinedesBundesum-weltministeriums (BMU) ist eine neue Verordnung, die den Einsatz von Sekundärbaustoffen bundeseinheitlich regeln soll sowie die Novellierung der Bundesbo-denschutzverordnung, welche die Verfüllung von Abgrabungen maßgeblich berühren wird.
展开▼