In den letzten Jahren „scheinen" die Anforderungen an den Sichtbeton und den Architekturbeton im Betonfertigteilbau erheblich gestiegen zu sein. Ist das so? Festzustellen ist auf jeden Fall, dass sich vermehrt Sachverständige mit der Thematik auseinandersetzen müssen. Grund ist die Häufung unterschiedlicher Meinungen zwischen Auftraggebern und ausführenden Fertigteilwerken, was ausgeschrieben ist und was somit geschuldet wird. Es besteht die Diskrepanz zwischen „was stelle ich mir vor" und „was bekomme ich". Um den Ausschreibenden und Ausführenden klarere Richtlinien zur Beurteilung von Sichtflächen im Betonfertigteilbau an die Hand zu geben, hat die Fachvereinigung Deutscher Betonfertigteilbau e.V. ihre Merkblätter 1 und 8 im Jahr 2020 überarbeitet.
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