Nachdem mehrere Landesarbeitsgerichte die Einstufung in die Vergütungstabellen des BAT nur nach dem Alter der Besch?ftigten als rechtswidrige Altersdiskriminierung eingestuft haben, hat heute das Bundesarbeitsgericht hierzu eine Entscheidung getroffen. Dieses legte den Fall jedoch dem Europ?ischen Gerichtshof (EuGH) zur Letztentscheidung vor.rn?Der EuGH muss nun eine endgültige Entscheidung herbeiführen, damit die Besch?ftigten Rechtsklarheit erlangen und eventuell noch bestehende Ansprüche ausgezahlt werden k?nnen", erl?utert Frank St?hr, 1. Vorsitzender der dbb tarifunion. Da das AGG auf einer Richtlinie der EU beruht, war die Vorlage durch das BAG an den EuGH notwendig.
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