Effektiver Schallschutz beginnl bei der Gebäudeplanung: Die Art der Nutzung, die Grundrissgestaltung sowie das Baumaterial wirken sich auf den Sehallschutz aus. Gleichzeitig sind baupraktische Lösungen erforderlieh. Bauordnungsrechtlich ist der geschuldete Schallschutz in der DIN 4109 verankert. Die hier festgesetzten Anforderungen entsprechen jedoch nicht den heute üblichen Qualitäls-und Romfortstandards. Laut Bundesgerichtshof (BGH) muss im Einzelfall vertraglieh vereinbart werden, welcher Schallschutz erzielt werden soll und ob ein erhöhter Schallschutz erwünscht ist.
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