In Hessen liegt die Aufgabenträgerschaft für den öffentlichen Nahverkehr bei den Landkreisen, kreisfreien Städten und Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern (Sonderstatusstädte). Damit die Planung von lokalen Verkehren vor Ort erfolgen kann, gleichzeitig aber regionale Verkehre gemeinsam koordiniert werden, setzt das hessische ÖPNV-Gesetz auf ein dezentrales Organisationsprinzip. Während die Aufgabenträger eines Raumes für die Planung und Leistungsbestellung der regionalen (landkreisübergreifenden) Verkehre und das Tarifkonzept einen Verkehrsverbund als Regie-Organisation einsetzen, verbleibt die Verantwortung für die lokalen Verkehre bei ihnen. Bis zur Novellierung des hessischen ÖPNV-Gesetz im Jahr 2005 konnten die lokalen Aufgabenträger ein kommunales Verkehrsunternehmen mit der Organisation des ÖPNV in ihrem Gebiet betrauen oder die Aufgaben einer Lokalen Nahverkehrsgesellschaft (LNG) übertragen. Seit 2005 sieht das hessische ÖPNV-Gesetz grundsätzlich die Einrichtung von lokalen Nahverkehrsorganisationen (LNO) als Regie-Ebene vor. Diese sollen den ÖPNV vor Ort weiterentwickeln, Vergabeverfahren vorbereiten und durchführen sowie die Qualität sicherstellen.
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