Das Kantonsgericht Luzern hat Anfang Januar den gegen den Bau des provisorischen Bushofs Ebikon eingereichten Widerspruch wegen zu erwartender Lärmemissionen und Sicherheitsbedenken abgewiesen (siehe „Stadtverkehr" 3/2020, Seite 4ff). Da die Beschwerdeführerin die 30tägige Beschwerdefrist verstreichen ließ und nicht vor das Bundesgericht zog, kann die Gemeinde Ebikon nun mit der Umsetzung beginnen. Die Inbetriebnahme ist für den Fahrplanwechsel im Dezember 2020 vorgesehen. Derzeit wird die Ausschreibung in die Wege geleitet. Der Baustart kann voraussichtlich im Juni dieses Jahres erfolgen. Im Gegensatz zu den bisherigen Haltestellen am Fahrbahnrand werden die Busse künftig besser erreichbar sein. Der Zugang zum provisorischen Bussteig wird mit Rampen ausgeführt werden und ermöglicht so auch Mobilitätseingeschränkten einen leichteren Zugang zum öffentlichen Verkehr. Auf dem Areal des früheren Güterschuppens enden und beginnen die Linien 22, 23,30 und 111. Zudem wird dort die Linie 26 in beiden Fahrtrichtungen halten. Die Trolleybuslinie kann mit der Inbetriebnahme des Übergangs-ZOB nach einjähriger Wartezeit ab Dezember auch den Bahnhof Ebikon bedienen. Sie wird zunächst in beiden Fahrtrichtungen vor dem Empfangsgebäude ihre Haltestellen haben. Die derzeit noch zur Verkürzung der Umsteigewege genutzten provisorischen Haltestellen Weichlen und Hofmatt der Linie 22 können dann aufgehoben werden.
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