Mit der Inkraftsetzung der revidierten Energieverordnung (EnV, SR 730.01) auf 1. Januar 2005 wurde in der Schweiz neben der Pflicht zur Stromkennzeichnung auch das Instrument der < < Herkunftsnachweise > > eingeführt. Hat die Stromkennzeichnung verpflichtenden Charakter, stellen die Herkunftsnachweise ein soge-nannt < < freiwilliges > > Instrument dar, welches eingesetzt werden kann, nicht aber zwingend eingesetzt werden muss. Es gibt aber verschiedene gute Gründe, die für eine Verwendung von Herkunftsnachweisen sprechen: Die Entwicklungen im europäischen Kontext und der Bedarf der Unternehmen, die Stromkennzeichnung effizient, kostengünstig und verlässlich abwickeln zu können.
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