VON STEFAN GFELLERDie Gesetze in Europa sehen vor, die Verwendung des ak-tuellen Kaltemittels R134a,das zwar der Ozonschicht nicht schadet, aber zur globalen Klimae-rwarmung beitragt, in Motorfahr-zeugen bis 3,5 t Gesamtgewicht Schritt fur Schritt zu verbieten.R134a muss durch ein alternatives Gas mit einem GWP (Greenhouse Warming Potential = Potential zum Treibhauseffekt) vonwenigerals 150 ersetztwerden. SeitAnfang2011 gilt diesfuralle neu homologierten Fahr-zeugmodelle, abdem 1. Januar2017 werden dann alle neu produzierten Fahrzeuge unter diese Direktive fallen. Bei den Fahrzeugherstellern hat sich R1234yf durchgesetzt; die Kli-maanlagen neuer Personenwagen-Modelle sind also mit diesem neu-en, die Vorgaben erfullenden Kalte-mittel befullt.
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