Einmal mehr ertönt der Ruf nach mehr Regulierung auf dem Wohnungsmarkt. Diesmal ist es die europäische Ebene, die mit Eingriffen ins Mietrecht die Wohnungssituation der EU-Bürger verbessern will. Das Recht auf Wohnen solle als Grundrecht anerkannt und verpflichtende Minimumstandards definiert werden. So steht es in einem Bericht, den das Europaparlament im Januar angenommen hat. Das Ziel ist nachvollziehbar. Doch es auf diesem Weg zu erreichen, dürfte schwierig werden. Denn die Eigentums- und Mietwohnungsquoten in den einzelnen EU-Staaten sind ebenso unterschiedlich wie das Ausmaß mietrechtlicher Regulierung. Gleichmacherei würde die unterschiedlichen gesellschaftlichen Ausprägungen des Mietrechts ignorieren und die Staaten in ihrer Handlungsfähigkeit hindern.
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