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【24h】

Bebauungshöhe; bauliche Ausnutzbarkeit des Baugrundstückes; Anzahl der Geschoße; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

机译:建筑高度;财产的结构性开发;楼层数;主观公共相邻权

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摘要

Anrainern kommt ein subjektiv-öffentliches Recht auf Einhaltung der Bestimmungen über die Bebauungshöhe zu (§ 23 Abs 3 lit f krnt BauO 1996). Bei den Regelungen über den zulässigen Umriss des Gebäudes (hier: in Form der Festlegung einer Geschossfächenzahl im Bebauungsplan) handelt es sich um solche Bestimmungen zur Bebauungshöhe. Wird die Gebäudehöhe bereits im Rahmen der Beschränkung der baulichen Ausnutzbarkeit des Baugrundstückes geregelt, kann aus der Festlegung der zulässigen Anzahl der Geschosse im Bebauungsplan kein weiteres subjektiv-öffentliches Nachbarrecht abgeleitet werden. Wird die bauliche Ausnutzung des Baugrundstückes durch eine Geschoßflächenzahl festgelegt und keine bestimmte Gebäudehöhe ausdrücklich normiert, ist das den Anrainern zukommende subjektiv-öffentliche Recht in Bezug auf die Bebauungshöhe aus den erforderlichen Abstandsflächen gem §§ 4ff krnt BauV abzuleiten.
机译:邻近居民享有遵守建筑物高度规定的主观公共权利(BauO 1996年第23(3)(f)节)。有关建筑物允许轮廓的规定(在此处:以开发计划中的多层形式出现)是关于开发高度的此类规定。如果已经将建筑高度控制在建筑地块的建筑可用性范围内,则无法通过确定开发计划中允许的楼层数来得出其他主观-公共邻居法。如果建筑用地的结构利用是由多层决定的,并且没有具体规定特定的建筑高度,则必须根据§§4ffkrnt BauV从所需的间隔区域中得出应归因于邻近居民的主观公法。

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