Das Bundeskabinett hat eine Änderung der Kennzeichnungsverordnung für Getränkeverpackungen beschlossen. Der Handel soll damit verpflichtet werden, bei der Abgabe bepfan-deter Getränkeverpackungen darauf hinzuweisen, ob es sich um Einweg oder Mehrweg handelt. Bundestag und Bundesrat müssen dem Entwurf noch zustimmen. Voraussichtlich im Frühjahr 2014 soll die Verordnung in Kraft treten.
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