Der Ausschank von Bier durch eine Getränkeschankanlage birgt nicht nur ein hygienisches und dadurch ein qualitatives Risiko, sondern es besteht auch eine besondere Gefährdung durch das unkontrollierte Ausströmen von Druckgasen für die menschliche Gesundheit und das Leben. Um die Risiken beim Ausschank zu minimieren, hatte der Gesetzgeber in früheren Zeiten versucht, diesen Bereich durch die Schankanlagenverordnung zu regulieren. Mit zunehmendem Einfluss der EU-Gesetzgebung wurden die rechtlichen Bestimmungen auf dem Gebiet der Sicherheit 2002 und dem Feld der Hygiene 2005 aufgegeben. Seit diesen Zeitpunkten bestimmen nur noch die unkonkreten Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung und der Lebensmittelhygiene-Verordnung den Getränkeausschank.
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