Der Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH) hat einen Flyer herausgebracht, der über neue umsatzsteuerliche Vorschriften zur Rechnungsstellung informiert. Das entsprechende „Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz" wurde bereits im Juni 2013 erlassen, die Übergangsfrist endete am 31. Dezember 2013. Somit sind die neuen Pflichtangaben und Fristen jetzt bindend. Die Änderungen beruhen auf EU-Vorgaben und betreffen u. a. die Formulierung von Pflichtangaben in Rechnungen sowie die Frist für die Rechnungsstellung bei grenzüberschreitenden Leistungen.
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