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机译:犹太国家亮点

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摘要

Gegenstand der Rechtssache C-473/19 und C-474/19, Skydda Skogen, ist die Abholzung eines Waldgebietes, die die Tötung oder Störung von geschützten Vogelarten zur Folge hätte. Der EuGH führt aus, dass die in Art 5 der Vogelschutzrichtlinie verankerten Verbote für sämtliche wildlebende europäische Vogelarten gelten, unabhängig ihres Erhaltungszustandes oder einer Erwähnung in Anhang I. Bezüglich der Verbote des Art 12 Abs 1 der FFH-Richtlinie betont der EuGH, dass der Absichtsbegriff einheitlich zu verstehen ist, wonach Absichtlichkeit bereits dann vorliegt, wenn die Verwirklichung eines artenschutzrechtlichen Verbotstatbestandes zumindest in Kauf genommen wird. Daher umfassen die Verbote auch solche Maßnahmen wie die gegenständliche Abholzung, mit der ein anderer Zweck verfolgt wird als das Töten oder die Störung von Tieren. Außerdem betont der EuGH den individuenbezogenen Ansatz der in Art 12 Abs 1 FFH-Richtlinie verankerten Verbote, wobei er dies explizit auch für das Störungsverbot hervorhebt. Obwohl sich die Richtlinie diesbezüglich zwar nicht auf „Exemplare" sondern auf „Arten" bezieht, schließt dieser Wortlaut keineswegs aus, dass davon auch Maßnahmen erfasst sind, die kein Risiko einer negativen Auswirkung auf den Erhaltungszustand bergen.
机译:案例C-473/19和C-474/19,Skydda Skogen,是森林区域的森林砍伐,从而导致受保护的鸟类的杀伤或破坏。欧洲委员会导致禁用鸟类保护指令第5条的禁令适用于所有野生欧洲鸟类,无论其保护地位还是提及附件一。关于禁止FFH的第12(1)条禁止指令,ECJ应强调统一的概念才能理解,根据哪种真实性已经存在,当物种保护禁令的实现时已经存在。因此,禁令还包括这些措施,例如客观森林砍伐,这是一种而不是杀死或动物的扰动。此外,ECJ强调了在FFH指令的第12(1)条中禁止禁止的禁令的各个方法,该指令明确还突出了这一点的故障。虽然该指令没有提到“副本”但不是“物种”,但这种措辞并不排除措施也承认,没有对保护状态产生负面影响的风险。

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