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机译:犹太国家亮点

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摘要

Nachdem der EuGH unlängst unmittelbar Betroffenen ein Recht auf Überprüfung von Probenahmestellen nach der Luftqualitäts-RL 2008/50/EG zugestanden hatte (EuGH 26.06.2019, Rs C-723/17, Craeynest ua), entschied der VwGH letzten Herbst den ersten ähnlich gelagerten Fall. Ausgegangen war das Verfahren von einer Zurückweisungsentscheidung des LH von Salzburg. Die davon betroffenen, auf RL bzw IG-L gestützten Anträge des späteren Revisionswerbers hatten zum einen die Errichtung richtlinienkonformer Probenahmestellen, zum anderen eine Änderung des Luftreinhalteplans der Stadt Salzburg gefordert. Das LVwG erkannte im Februar 2018 - also weit vor Entscheidung der damals schon anhängigen Rs Craeynest ua - ebenso kein subjektives Recht des Revisionswerbers auf Errichtung richtlinienkonformer Probenahmestellen. Gleichermaßen unbeanstandet verblieb die Zurückweisung der beantragten Änderung des Luftreinhalteplans. Da auf der Wohnliegenschaft des Revisionswerbers keine Grenzwertüberschreitungen stattgefunden hätten, sei er auch nicht unmittelbar betroffen, so das Gericht.
机译:在ECJ最近通过了空气质量RL 2008/50 / EC(ECJ 26.06.2019,RS C-723/17,C-723/17,CRAEENEST等)后,VWGH最终落下了第一个类似储存的案件。该程序是萨尔茨堡LH的拒绝决定。一方面,在RL或IG-L上支持的RL或IG-L影响,另一方面是建立符合指令的抽样场所,另一方面是萨尔茨堡市的空气热情计划的变化。 LVWG于2018年2月批准 - 到目前为止在任命的RS CReeynest等决定之前,没有关于建立指令符合采样网站的修订收购的主观法律。同样未答复仍然是对空气发火计划所要求的变化的拒绝。由于在修订监察督所的住宅物业上没有限制价值,因此他没有直接影响,所以法院。

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