Die Branche ist auf die noch immer nicht geregelte Temperaturmessungen vorbereitet, wie unser Autor bei Gesprächen auf der Messe feststellen konnte. Um zu verhindern, dass die Temperatur des einzubauenden Asphalts beim Transport zur Baustelle zu weit abkühlt, war das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) aktiv geworden und hatte im Oktober 2013 die „Einsatzankündigung von Maßnahmen zur Steigerung der Asphalteinbauqualität" erlassen. Ziel war die schrittweise Einführung thermoisolierter Asphaltfahrzeuge im Fernstraßenbau. Bestandsfahrzeuge mit einer Erstzulassung vor dem 1. Januar 2016 mussten nachträglich eine Thermoisolierung der Seitenflächen, der Stirn- und der Rückwand erhalten. Verpflichtend wurden eine Abdeckung, die Möglichkeit zur Temperaturmessung an vier Seitenpunkten und eine kalibrierte Messeinrichtung - tragbar oder fest eingebaut. Im zweiten Schritt, ab 1. Januar 2016, mussten bei Neufahrzeugen auch die Bodenflächen isoliert und die Temperatur über einen Bodenpunkt messbar sein. Die digitale kalibrierte Messeinrichtung war nun fest einzubauen. Die Thermomulden müssen einen Wärmedurchlasswiderstand (R-Wert) von mehr als 1,65 m~2K/W (bei 100℃) aufweisen.
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