Die Laufzeit beträgt 14 Monate ab dem 1. Mai 2020 bis zum 30. Juni 2021. Demnach erhalten die Beschäftigten eine „Corona-Prämie" in Höhe von 500 Euro als Einmalzahlung für 2020, die Auszubildenden in Höhe von 250 Euro. Diese ist Steuer- und sozialabgabenfrei, sodass sie vollständig den Beschäftigten zugutekommt. Darüber hinaus erhöhen sich zum 1. Januar 2021 die Entgelte der Beschäftigten um 2,1 % im Tarifgebiet West und 2,2 % im Tarifgebiet Ost. Zusätzlich erhalten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab dem 1. Oktober 2020 einen Zuschlag in Höhe von 0,5 % des Tariflohns zur pauschalen Entschädigung von Wegezeiten und -strecken. Damit konnte die Forderung der Gewerkschaft abgewehrt werden, die eine wesentlich bürokratischere und höhere Wegezeitenvergütung jeweils konkret nach Entfernung und Fahrtdauer beinhaltet hatte.
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