Seit rund fünf Jahren gibt es durch die „Abfertigung neu" eine betriebliche Mitarbeitervorsorge für alle Arbeitnehmer. Mit Jahresbeginn wurde das Gesetz zur „Abfertigung neu" auf Selbständige, Freiberufler sowie Land- und Forstwirte ausgeweitet. Pflichtmodell Für Gewerbetreibende und „Neue Selbständige", die in der Krankenversicherung nach dem GSVG pflichtversichert sind, ist die Selbstständigenvor-sorge verpflichtend. An der Selbständigenvorsorge nimmt jeder Unternehmer teil, solange er krankenversichert ist. Damit sind alle Wirtschaftskammermitglieder grundsätzlich erfasst. Analog zur „Abfertigung Neu" für Arbeitnehmer beträgt der Beitragssatz 1,53% der Beitragsgrundlage, jedoch maximal die Höchstbeitragsgrundla-ge.
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