Die EU hat uns die Vergaberichtlinie (RL 2014/24/EU) beschert. Diese gilt es bis 18. April 2016 umzusetzen. Der Artikel 67 dieser Richtlinie beschäftigt sich ausführlich mit Zuschlagskriterien. Viele Interessensvertreter sind der Meinung, dass damit endlich den Weg zu einem fairen Verfahren geebnet sein könnte und dazu, endlich das gehasste Billigstbieterprinzip zu verbieten und das Bestbie-terprinzip zwingend vorzuschreiben.
展开▼