Aus der neuen Gesetzes- und Verordnungslage in NRW zur Überprüfung der Zustands- und Funktionsfähigkeit privater Abwasserleitungen haben sich neue Anforderungen ergeben. Danach sind Abwasserleitungen industriell und gewerblich genutzter Grundstücke in Wasserschutzgebie- ten bis zum 31. Dezember 2015 erstmalig auf Zustand und Funktion zu prüfen, soweit die Leitungen vor 1990 errichtet worden sind. Außerhalb von Wasserschutzgebieten gilt der 31. Dezember 2020 als spätester Prüftermin.
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