Es ist daher unzutreffend, wenn etwa dem Modellflug eine grundsätzliche Stör- und Scheuchwirkung unterstellt wird. Genau davon geht allerdings nach wie vor der Gesetzgeber in Deutschland aus. Schon bei der Neugestaltung des Luftverkehrsrechts 2017 durch die sogenannte „Drohnenverordnung" war diese Fehlvorstellung leitend. Und so ist es nicht verwunderlich, dass der Gesetzgeber damals umfangreiche Pauschalverbote für den gesamten UAV- und Flugmodellbetrieb eingeführt hat.
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