Der Bericht beleuchtet die Problematik der Abstandsreglung zu Flugplätzen unter dem Gesichtspunkt der Flugsicherheit sehr unzulänglich. Insbesondere bleibt das Gefährdungspotenzial, welches allein schon durch die enorme Bauhöhe einer Windenergieanlage entsteht, nicht berücksichtigt. Die bestehenden Abstandsregelungen zu Flugplätzen in NfL 1 -92-13 (400 Meter Abstand zum Gegenanflug und 850 Meter zu den anderen Teilen der Platzrunde) und in NfL 1-847-16 (für kontrollierte Flugplätze: Kontrollzone 1000 bzw. 2000 Meter zu Meldepunkten) sind hinsichtlich ihrer Hindernisfreiflächen nicht deckungsgleich. Sie sind veraltet und stammen aus einer Zeit, wo die zunehmende Bauhöhe der heutigen Windindustrieanlagen (aktuell: 250 Meter und mehr) noch nicht absehbar war. Unter Sicherheitsgesichtspunkten muss die Bauhöhe eines Luftfahrthindernisses mit einer dynamischen Bemaßung in der Abstandsreglung zwingend Berücksichtigung finden. Hier sollte die Regel gelten: Zunehmende Bauhöhe erfordert größere Abstände. Eine Überarbeitung der - aktuell starren - Abstandsregeln wird von den Luftfahrtverbänden daher seit langem gefordert.
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