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Extraterritorialität im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte: Extraterritoriale Rechtsanwendung und Gerichtsbarkeit in der Schweiz bei Menschenrechtsverletzungen durch transnationale Unternehmen

机译:商业和人权领域的治外法权:跨国公司侵犯人权案件在瑞士的域外适用法律和管辖权

摘要

Schweizer Unternehmen können an Menschenrechtsbeeinträchtigungen im Ausland beteiligt sein. Entweder direkt durch Aktivitäten im Ausland oder in der Schweiz mit Auswirkungen im Ausland oder indirekt, wie beispielsweise durch Tochtergesellschaften, Minderheitsbeteiligungen oder Vertragspartner. In der international geführten Diskussion über Menschenrechtsverletzungen durch privatwirtschaftliche Aktivitäten ist die Frage nach der extraterritorialen Wirkung staatlicher Schutzpflichten zentral. Die neue Studie des SKMR zeigt auf, wo die Schweiz derzeit Regulierungen mit extraterritorialen Wirkungen kennt, wie sie im internationalen Vergleich steht und welchen Spielraum sie bei der Umsetzung der UN-Leitprinzipien zu Wirtschaft und Menschenrechten hat. Die Schweiz erfüllt die gegenwärtig vorhandenen, völkerrechtlich verpflichtenden Vorgaben. Gleichzeitig lässt sich auf internationaler Ebene eine fortlaufende Dynamik und Weiterentwicklung der völkerrechtlichen Rahmenvorgaben beobachten. So sind namentlich die UNO-Leitprinzipien aus dem Jahr 2011 zwar nicht rechtsverbindlich und dem sogenannten „soft law“ zuzurechnen. Trotzdem ist davon auszugehen, dass die Frage der Verantwortung von Schweizer Unternehmen bei Menschenrechtsverletzungen durch wirtschaftliche Aktivitäten im Ausland zunehmend wichtiger wird. Auch in den kommenden Staatenberichtsverfahren der Schweiz in der UNO dürfte die Frage der Extraterritorialität einen wichtigen Diskussionspunkt darstellen. Die Schweiz hat sich in der Entwicklung der internationalen soft law-Instrumente engagiert und die Notwendigkeit eines so genannten „smart mix“ aus rechtlich unverbindlichen Massnahmen und ergänzenden gesetzlichen Vorschriften betont (vgl. Bundesrat,  CSR Positionspapier , 1. April 2015, pdf, 48 S.). Dies erhöht die Erwartung an die Schweiz, in diesem Bereich wenn nötig regulativ tätig zu werden. Die Studie macht deutlich, dass eine generelle und abschliessende Regulierung der Extraterritorialität zu kurz greift. Besser ist eine Mischung unterschiedlicher Regulierungsmassnahmen, welche den verschiedenen Formen von Menschenrechtsbeeinträchtigungen durch Aktivitäten von Schweizer Unternehmen im Ausland Rechnung tragen kann. Nur so lassen sich rechtliche Konflikte und unerwünschte Konsequenzen für Schweizer Unternehmen vermeiden.
机译:瑞士公司可能会在国外涉嫌侵犯人权。直接通过在国外或在瑞士产生的在国外或在国外产生影响的活动,例如通过子公司,少数股东权益或合同合作伙伴。在关于私营部门活动侵犯人权的国际讨论中,政府保护义务的域外影响问题至关重要。 SKMR的这项新研究表明,瑞士目前在哪里知道具有域外效力的法规,如何在国际上进行比较,以及在执行联合国有关企业与人权的指导原则方面有哪些范围。瑞士符合国际法所约束的当前要求。同时,可以观察到国际法律框架正在不断地动态发展。特别是,2011年以来的联合国指导原则没有法律约束力,属于所谓的“软法”。尽管如此,可以假设瑞士公司对国外经济活动造成的侵犯人权行为的责任问题变得越来越重要。域外性问题也很可能成为瑞士即将在联合国进行的国家报告程序中讨论的重要问题。瑞士一直参与国际软法文书的制定,并强调了对法律上没有约束力的措施和补充法律规定的所谓“智能组合”的必要性(见联邦委员会,CSR立场文件,2015年4月1日,pdf,第48页)。这增加了瑞士对在必要时在这一领域采取监管行动的期望。该研究清楚表明,治外法权的一般性和最终规定不足。最好混合使用不同的监管措施,这可以考虑到瑞士公司在国外的活动造成的各种形式的人权损害。这是避免法律冲突和对瑞士公司造成不良后果的唯一方法。

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