Am 1. April 1999 trat die erste Stufe der uf6kologischen Steuerreform in Kraft. Fufcr die kurz zuvor ins Amt gekommene rot-grufcne Bundesregierung war dieses Reformprojekt von groudfer programmatischer Bedeutung und politischer Brisanz. Die Grundidee: Umweltpolitische Lenkungsimpulse sollten mit anstehenden Reformen des Steuer- und Abgabensystems verbunden werden. Energie- und Ressourcenverbrauch sollten belastet, Arbeit entlastet werden. Entsprechend wurde die uf6kologische Steuerreform konzipiert. Nennenswerte Belastungen gab es allerdings lediglich fufcr Verkehrskraftstoffe und Strom. Heizstoffe wurden nur moderat besteuert. Energieintensive Produktionsbereiche wurden durch Steuervergufcnstigungen bei Heizstoffen und Strom weitgehend ausgenommen. Damit sollten muf6gliche Belastungen der energieintensiven Industrien sowie der ue4rmeren Bevuf6lkerung begrenzt und damit politischen Widerstue4nden Rechnung getragen werden. Dadurch leistete die uf6kologische Steuerreform nur einen begrenzten Beitrag zum Klimaschutz. Spufcrbaren Anpassungsdruck in den energieintensiven Branchen hat sie nicht ausgeluf6st. Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung und der Strukturwandel wurden kaum beeinflusst. Mit einem Steueraufkommen von derzeit 0,7 Prozent des Bruttoinlandsprodukts war die Reform finanzpolitisch erfolgreich. Diese Mehreinnahmen erlauben es, den Rentenversicherungsbeitragssatz um 1,7 Prozentpunkte niedriger zu halten und die Renten leicht anzuheben. Dadurch dufcrfte die Reform die Beschue4ftigung leicht erhuf6ht haben.
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