Das Bundesministerium fufcr Arbeit und Soziales (BMAS) gab Ende 2010 fufcr jede Branche mit einem allgemeinverbindlichen Mindestlohn Studien zu dessen Wirkungen auf Beschue4ftigung, Arbeitnehmerschutz und Wettbewerb in Auftrag. Die Studie zu den Wirkungen eines Mindestlohns in der Abfallwirtschaft entstand am ZEW. Der hiermit vorgelegte Endbericht beinhaltet die folgenden Berichtsteile. In Abschnitt 2 werden zunue4chst die theoretisch erwarteten Effekte auf die Zielgruf6udfen sowie die verwendete Methodik dargestellt. Abschnitt 3 geht detaillierter auf die Umsetzung des Evaluationsauftrages im Hinblick auf die Datenlage, die Operationalisierung der Zielgruf6udfen sowie die Auswahl potenzieller Kontrollbranchen ein. In Abschnitt 4 werden die institutionellen Rahmenbedingungen des Arbeits- und Gufctermarktes der Abfallwirtschaft sowie der potenziellen Kontrollbranchen nachvollzogen. Im Anschluss daran erfolgt in Abschnitt 5 die Erlue4uterung der der Evaluation zugrundeliegenden Datenbasis. Hier wird neben der amtlichen Statistik, dem Mannheimer Unternehmenspanel vor allem das Befragungsinstrument und die Stichprobenauswahl der telefonischen Unternehmensbefragung vorgestellt. 25 Abschnitt 6 schlieudflich erstellt das Branchenbild, das zur Bildung der zentralen Hypothesen sowie als Entscheidungsgrundlage fufcr die Auswahl der Kontrollbranche dient. In diesem Abschnitt geben quantitative Analysen auf Basis der amtlichen Statistik, dem Mannheimer Unternehmenspanel sowie der eigens erhobenen Befragungsdaten Aufschluss ufcber Strukturmerkmale und die Entwicklung der Branche, vor allem auch im Vergleich zu den muf6glichen Kontrollbranchen. Der zweite Berichtsteil widmet sich in Abschnitt 7den kausalen Wirkungsanalysen auf Basis der erhobenen Unternehmensdaten. Hierzu wird zunue4chst das Ausmaudf der Betroffenheit der Abfallwirtschaft von der Mindestlohneinfufchrung analysiert sowie muf6gliche Strategien der Umgehung der Mindestlohnvorschriften nachvollzogen. Danach erfolgt die Analyse der kausalen Effekte der Mindestlohneinfufchrung auf die Zielgruf6udfen Beschue4ftigung, Arbeitnehmerschutz und Wettbewerb. Im Rahmen dieser Analyse soll vor allem auch die Bedeutung des Messfehlers der retrospektiv erhobenen Informationen fufcr die Ergebnisse untersucht werden. Abschnitt 8 liefert eine Zusammenfassung und Schlussfolgerungen zu den Wirkungsanalysen. Abschnitt 9 schlieudft den Bericht mit einem Ausblick auf potenzielle zukufcnftige Evaluationsvorhaben ab.
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