2012 erging in Ungarn ein neues Arbeitsgesetzbuch, das die Nach-Wende-Kodifikation von 1992 ersetzte. Erklärtes rechtspolitisches Ziel des Gesetzgebers war der Ausbau der Privatautonomie durch die Stärkung des vertraglichen Elements im Arbeitsverhältnis. Der folgende Beitrag untersucht die Neuerungen, die dieser Paradigmenwechsel im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht hervorruft. Ein Schwerpunkt der Darstellung liegt auf der neuen Balance zwischen zwingendem, einseitig dispositivem und zweiseitig dispositivem Recht. Auch die Auswirkungen auf die Betriebsverfassung werden aufgezeigt. Als ein noch offenes Desiderat identifizieren die Autoren die fehlende Harmonisierung von Zivil- und Arbeitsrecht, die spätestens mit Inkrafttreten des neuen BGB 2014 unumgänglich werden wird.
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