Kaufer von Waren aus Katalogen oder dem Internet mussen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) nichts fur deren Zusendung bezahlen, wenn sie die Waren spater zuruckschicken. Das aktuelle Urteil geht auf eine Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zuruck. Die Verbraucherschutzer hatten in einem Musterverfahren das Versandhaus Heine darauf verklagt, von seinen Kunden keine Versandpauschale von 4,95 Euro mehr zu verlangen, wenn die bestellte Ware innerhalb der Frist zuruckgegeben wird.
展开▼