Auf zahlreiche Einzelhandler kommen verscharfte steuerliche Anforderungen an ihre Kassensysteme zu. Zu den Vorgaben der Finanzverwaltung gehort etwa, dass jede Einnahme und Ausgabe einzeln aufgezeichnet wird und alle Daten zehn Jahre lang elektronisch verfugbar sind. In vielen Fallen durfte also eine technische Aufrustung der Registrierkasse notwendig werden.
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