CP. Die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers gemass Off 324a und 324h hangt davon ab, ob der Arbeitnehmer nachzuweisen vermag, dass er ohne sein Verschulden und aus Grunden, die in seiner Person liegen, an der Arbeitsleistung verhindert ist. Nicht das einzige, aber in der Regel ein gutes Beweismittel bei Absenzen in Folge Krankheit oder Unfall ist das arztliche Zeugnis. Dieselbe wichtige Bedeutung hat das arztliche Zeugnis auch bei der Kundigung zur Unzeit gemass OK 336c/1/b und 336c/2.
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