Hersteller von Markenartikeln durfen nach einem Urteil des Oberlandesgerichtes Frankfurt Handlern den Verkauf ihrer Produkte uber den Online-Handler Amazon verbieten.-Ein Hersteller habe ein berechtigtes Interesse, eine qualitativ hochwertige Beratung sicherzustellen und durfe daher den Vertrieb bei Amazon untersagen, erklarte das Gericht in dem am 22.12.2015 veroffentlichten Urteil.
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