Verpflichtung des Subs zur kontinuierlichen Vorlage von Lohnlisten und Verzeichnissen seiner Arbeitnehmer und Nachweis, dass die Gesamtsozial-Versicherungsbeitrage monatlich an die Einzugsstellen gezahlt werden. Alternativ oder parallel zu den erwahnten Massnahmen kann an folgende vertragliche Gestaltungen gedacht werden: Wer mit eigenen Leuten Stahl verlegt, muss sie tarifgemass entlohnen. Diese Entlohnung schliesst die Beitrage an die Zusatzversorgungskasse Bau in Wiesbaden ein, wenn die Verlegearbeiten entweder arbeitszeitlich uberwiegen oder als selbstandige Betriebsabteilung gelten (para. 1 Abs. 2 Abschnitt VI des Tarifvertrages uber das Sozialkassenver-fahren im Baugewerbe - VTV). Beide Voraussetzungen sind in die entsprechenden gestalterischen Uberlegungen einzubeziehen.
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