In einer Untersuchung zu den Auswirkungen einer stofflichen Verwertungsquote von 55% der erfassten Leichtverpa-ckungsabfalle, die im Entwurf des Verpackungsgesetzes fur 2020 vorgesehen war, kam die Unternehmensberatung A.T. Kearney zu dem Schluss, dass keine oder nur geringe Auswirkungen auf die Systemkosten zu erwarten seien.
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