Worauf bei Fahrten im Strassenverkehr mit breit bereiften Maschinen und Schlepper zu achten ist, erklart Günter Heitmann, Verkehrsexperte der LWK Hannover. Da die Bereifung als vorgeschriebener Teil des Fahrzeugs anzusehen ist, müssen in jedem Falldie zulassigen Bereifungsarten mit ihren entsprechenden Reifengrossen in den Fahrzeugpapieren festgelegt sein. Das kann die Betriebserlaubnis, der Fahrzeugschein oder ein zusatzliches Beiblatt sein. Die Profiltiefe muss am gesamten Umfang 1,6 mm betragen. Schwere land- oder forstwirtschaftliche Traktoren, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhanger und Arbeitsgerate mit Breitbereifung sind boden- und strassenschonend anzusehen. Bei einem relativ geringen Reifeninnendruck kann sich ein grossvolumi-ger Reifen den Bodenverhaltnissen anpassen. Besonders auf Wirtschaftswegen wirkt sich das strassenschonend aus.
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