Siebenundzwanzig Jahre hat es gedauert, bis ein neues Regelwerk zum Schallschutz im Hochbau erschienen ist. Nach DIN 820 [1], in der die Verfahren zur Bearbeitung von Normen geregelt sind, sollen bestehende Normen nach funf Jahren gepruft, uberarbeitet oder zuruckgezogen werden. Dies ist bei der 1989 erschienenen Norm DIN 4109 nie geschehen. Sind technische Regeln veraltet, sind sie im Rechtssinne nicht mehr anerkannte Regeln der Technik.
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