Die Lagerung von Pflanzenschutzmitteln unterliegt scharfen Vorschriften. Sie bedingen mehr oder weniger kostenintensive Losungen und gelten für landwirtschaftliche Betriebe ebenso wie für Handel und Industrie. Für die landwirtschaftlichen Unternehmer kommen noch die Anforderungen von QS-Prüfzei-chen und Eurepgap, die im Rahmen von Qualitatssicherung und Rückverfolgbarkeit bei der Nahrungsmittelerzeugung eine ordnungsgemasse Lagerung verlangen, hinzu. Ausserdem sind bei Cross Compliance die Pramienzahlungen an die Einhaltung bestehenden Rechts gekoppelt. THEO STAAKE, Hanau, informiert über die geltenden Vorschriften und stellt Lagerkonzeptefür landwirtschaftliche Betriebe vor.
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