Liebe RDB Mitglieder! Eigentlich erwarten Sie von mir an dieser Stelle einiges u ber die Rechtsfalle im zu Ende gegangenen Jahr 1997. Das werde ich auf dem Delegiertentag nachholen. Da ich aber in letzter Zeit wieder ofter u ber die Moglichkeit der Inanspruchnahme von Rechtsschutz befragt worden bin, hier nochmals eine Zusammenfassung u ber den Rechtsschutz im RDB. Die schriftlichen Regelungen dafu r sind sehr kurz gefasst. para. 3 "Rechtsschutz" der Satzung des RDB lautet wortlich: "Der RDB vertritt seine Mitglieder in Rechtsfragen, die sich aus dem Dienstverhaltnis oder der sozialen Versorgung ergeben. Der Rechtsschutz wird auf Antrag und nach Zustimmung durch den Hauptvorstand kostenlos gewahrt. Wird der Rechtsschutz abgelehnt, so kann der Antragsteller innerhalb eines Monats den Rechtsausschuss anrufen. Dieser entscheidet endgu ltig."
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